Neue Seite 1
AGB
1. Der Dienst Portala-Bavaria nimmt in den angebotenen Dienst
alle Anbieter mit dem Thema in Zusammenhang stehenden Branchen entgegen.
Wir behalten uns vor, Eintragungsanträge abzulehnen.
2. Die Eintragung wird nach Eingang des Antrages und Prüfung durch
Portala-Bavaria in der Rubrik der angegebenen Kategorie vorgenommen. Ist auf dem
Antrag kein Eintragungswunsch eindeutig vermerkt, so gilt der Grundeintrag als
vereinbart. Ein Eintragungsauftrag kommt wirksam zustande, wenn der Antrag nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung schriftlich vom Auftraggeber
widerrufen, bzw. innerhalb dieser Frist von
Portala-Bavaria abgelehnt wird.
3. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der
Eintragung, insbesondere der in Auftrag gegebenen Firmen- und Waren- und
Gütezeichen und sonstigen Zeichnungen aller Art, trägt der Auftraggeber die
Verantwortung. Die Eintragungsdaten sind vom Auftraggeber im Datenfeld des
Eintragungsantrages vor Zusendung entsprechend zu prüfen und gegebenenfalls zu
berichtigen, bzw. zu ergänzen. Die Freigabe zur Veröffentlichung der Daten gilt
mit Zusendung des Eintrages als erteilt. Korrekturabzüge werden grundsätzlich
nicht verschickt.
4. Bei fehlerhafter Eintragung wird die Eintragung auf Verlangen des
Auftraggebers kostenlos geändert.
Ein Recht auf Rücktritt oder Minderung gibt es nicht. Auf die Versendung von
Berichtigungsnachträgen hat der Auftraggeber keinen Anspruch. Schadenersatz wird
von uns keiner geleistet. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Ã?nderungen
seines Eintrages kostenfrei vornehmen zu lassen. �nderungen sind grundsätzlich
schriftlich anzuzeigen.
5. Die Veröffentlichung des Erweiterungseintrages erfolgt nach Zusendung
der Eintragungsvorlage durch den Auftraggeber. Zu veröffentlichende Texte, Logos
und Bilder sind innerhalb von
fünf Tagen nach Vertragsabschluss in elektronischer Form vorzulegen. Die
Zusendung kann sowohl per Datenträger als auch per E-Mail erfolgen.
6. Name und Anschrift des Auftraggebers, sowie alle für die
Auftragsabwicklung erforderlichen Daten des Auftraggebers werden in
automatisierten Dateien gespeichert.
7. Portala-Bavaria behält sich eine evtl. Erweiterung oder �nderung der
Internet-Domain oder des Titels oder der Ausstattung der Internetplattform vor.
Werden Titel, Domain oder Ausstattung des Informationsdienstes erweitert oder
geändert, so begründet dies keine Rücktrittsrechte oder Minderungsansprüche
seitens des Auftraggebers.
8. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine
unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt
werden, die der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich am nächsten
kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, soweit gesetzlich
zulässig Nördlingen.
9. Ausländische Holdings werden nur aufgenommen wenn definitiv
klargestellt ist, das der Service über deutschsprachige Niederlassungen
durchgeführt wird.
11. Salvatoresche Klausel
Sollte ein Bestimmung des Vertrages unwirksam oder anfechtbar sein, bleiben die
übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand Oktober 2006
|